Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Angebot und Auftrag
Alle Angebote sind freibleibend. Unsere Preise verstehen sich exclusiv äußerer Verpackung, unter dem Vorbehalt
gleichbleibender Kostenfaktoren. Etwa nach Angebot, Abgabe bzw. Auftragserteilung eintretende Lohn- und
Materialkostenerhöhungen, sowie auf behördlicher Anordnung beruhende, umlagefähige Steuererhöhungen
werden berechnet. Nicht vereinbarte zusätzliche Arbeiten werden nach Zeit und verbrauchtem Material in Rechnung gestellt.
2. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto in bar, Schecks oder
Überweisungen zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto bis zu 2% gewährt
Bei neuen Verbindungen können wir Vorauszahlungen verlangen. Die Zahlung mittels Wechsel unterliegt vorheriger
Vereinbarung. Wechsel werden nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllungs statt angenommen. Die Hereinnahme von
Akzepten erfolgt nur gegen Vergütung der Diskontspesen und sonstiger Kosten. Bei größeren Aufträgen
können der geleisteten Arbeit entsprechend Zwischenrechnungen aufgestellt oder Teilzahlungen gefordert werden.
Bei Bereitstellung größerer Papiermengen oder besonderer Materialien sind wir berechtigt, hierfür sofort
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe der uns tatsächlich entstehenden Zinsen,
mindestens aber in Höhe von 4% über dem jeweili gen Bun-desbankdiskont zu vergüten. Bei Überweisungen
und Regelungen mittels Scheck gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei uns eingeht als Zahlungseingang.
Zurückhaltung der Zahlung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch für Klagen im Wechsel- und Urkundsprozeß, ist München.
4. Eigentumvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der zahlungshalber
gegebenen Schecks oder Wechsel unser Eigentum. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der gelieferten Gegenstände
trägt der Besteller. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die im Zusammenhang mit dem
gelieferten Gegenstand entstehen. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
Die Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrage,
ohne daß uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt
oder verbunden, so tritt uns der Besteller schon jetzt seine Eigentums-, bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Gegenstand
oder den neuen Gegenständen ab. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist jedoch ausgeschlossen.
Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Ware gleich in welchem Zustand, so tritt er hiermit jetzt schon
bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden
Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen
unsere Sicherheitsforderung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur
Rückübertragung verpflichtet. Bei Eingreifen von Gläubigern des Bestellers, insbesondere bei Pfändungen
der gelieferten Ware, hat der Besteller uns sofort durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen und die Kosten von
Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs, insbesondere von Interventionsprozessen zu tragen, wenn sie nicht von der
Gegenpartei eingezogen werden können.
5. Lieferungen
Lieferungen erfolgen frei Haus München, bzw. nach auswärts ab Druckerei, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Versand und Verpackung geschieht nach bestem Ermessen, jedoch auf Gefahr und für Rechnung des Bestellers.
Bei Lkw-Versand wird die bahnamtliche Stückgutfracht berechnet. Andere Versandarten bleiben uns überlassen.
Für Verluste oder Beschädigungen auf dem Beförderungswege übernehmen wir keine Haftung.
6. Überschreitung der Lieferfrist
Für Überschreitung der Lieferfrist sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch unverschuldetes Unvermögen,
höhere Gewalt oder vom Besteller verlangte Abänderungen des Auftrages verursacht ist.
7. Beanstandungen
Beanstandungen sind nur schriftlich innerhalb einer Woche nach dem Empfang der Ware zulässig. Mängel eines Teils
der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Wir haben das Recht der Nachbesserung oder
der Ersatzlieferung. Abweichungen von der Beschaffenheit des von uns bestellten Papiers, Kartons oder sonstigen Materials
können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der zuständigen Lieferantenverbände
für zulässig erklärt sind. Wir haften nicht für geringfügige Abweichungen sowie kleine Zählfehler
und Auslesemängel. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, daß wir nicht in der Lage sind,
den Mangel zu beheben. Wir sind verpflichtet, nachgewiesene Schäden oder Mängel an der gelieferten Ware, die auf
unrichtige Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind, zu beseitigen. Eine über Vorstehendes
hinausgehende Haftung für irgend welchen mittelbaren oder unmittelbaren Schaden besteht nicht. Anspruch auf entgangenen
Gewinn wird ausgeschlossen. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Mängelrügen oder aus anderen
Gründen zurückzuhalten oder zu kürzen.
8. Rücktrlttsrecht
Auch nach erfolgter Auftragsbestätigung haben wir das Recht, ganz oder teilweise vom Kaufvertrag zurückzutreten,
sofem unserer Ansicht nach auf Grund eingeholter Auskünfte unsere Forderung gefährdet erscheint. Eine Verpflichtung
für uns, die bezüglichen Unterlagen dem Besteller vorzulegen besteht nicht.
9. Vom Auftraggeber beschafftes Material
Vom Auftraggeber beschafftes Material, gleich welcher Art, ist uns frei Haus zu liefern und der Besteller übernimmt
Gewähr für einwandfreien Zustand und Verarbeitbarkeit.
10. Verpackung
Die Verpackung aus Papier oder Pappe wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Kisten und
Ballenbretter werden, wenn ihre Zurücksendung in gutem Zustand frachtfrei Haus innerhalb 4 Wochen erfolgt, bis zu % des
berechneten Preises gutgeschrieben.
11. Proben, Entwürfe, Skizzen
Proben, Entwürfe und Skizzen werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
12. Urheberrecht
Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen
Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleibt uns, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung. Unsere
Entwürfe und Originale und dergleichen dürfen ohne unsere Zustimmung auch nicht dritten Personen zugängig
gemacht werden. Die Druckerei ist berechtigt, auf allen Erzeugnissen Firmensignet und Firmennamen mitlaufen zu lassen.
Nachdruck auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes
sind, ist ohne Genehmigung von uns nicht zulässig. Für die Prüfung des Vervielfältigungsrechts aller
Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Klischees, Prägeplatten, Stanzen, Lithographien, Filme und
dergleichen bleiben unser Eigentum, soweit sie dem Auftraggeber nicht gesondert in Rechnung gestellt worden sind.
13. Versicherung
Wenn die uns übergebenen Manuskripte, Originale und Druckstöcke, Papiere oder lagernde Drucksachen etc. gegen
Feuergefahr und sonstige Schäden versichert werden sollen, so hat der Auftraggeber die Versichrung selbst zu besorgen.
14. Satzfehler
Satzfehler werden kostenfrei berichtigt. Dagegen werden von uns nicht verschuldete, in Abweichung von der Druckvorlage
erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller - und Autorkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten
Arbeitszeit berechnet.
15. Korrekturabzüge
Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Satz und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt und
unterschrieben zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Wird die
Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich unsere Haftung für Satzfehler
auf grobes Verschulden. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren berechtigen geringfügige Abweichungen
vom Original nicht zur Mängelrüge. Entsprechendes gilt für Unterschiede zwischen Andruck und Auflagendruck.
16. Mehr- oder Minderlieferung
Wir sind bestrebt, die vorgeschriebene Auflage zu liefern. Der Auftraggeber muß jedoch ein Mehr- oder Minderergebnis
bis zu 10% anerkennen.
17. Periodische Arbeiten
Regelmäßig wiederkehrende Druckarbeiten, für die keine Kündigungsfrist und kein bestimmter Endtermin
vereinbart wurde, können nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluß eines Monats gekündigt
werden. Falls der durchschnittliche, monatliche Rechnungsbetrag über 250 Euro bzw. über 2500 Euro liegt, erhöht sich
die Kündigungsfrist auf 3 bzw. 6 Monate zum Schluß eines Kalendervierteljahres.
18. Das auf Lager nehmen von Druckarbeiten
Das auf Lager nehmen von Druckarbeiten, das Stehenlassen des Satzes und das Aufbewahren von Matern, Filmen und Druckplatten
aller Art nach Auftragserledigung erfolgt auf Gefahr des Bestellers, ohne Haftung unsererseits, längstens jedoch ein
halbes Jahr, ohne daß wir eine Gewähr für Vollständigkeit, Vertust oder Beschädigung übernehmen;
und ist besonders zu vergüten.
19. Betriebsstörungen
Betriebsstörungen sowohl im eigenen Bereich wie in fremden von denen die Herstellung abhängig ist verursacht
durch Krieg, Streik, Brennstoff oder Kraftmangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkung, Maschinenbruch
oder höhere Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Liefertristen und Preise. Eine hierdurch bedingte
Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag teilweise oder ganz zurückzutreten
oder uns für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
20. Verpackungsmaterial und Abfalle
Bei Lieferung des Papiers oder anderen Materials durch den Besteller bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle
durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtung und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen unser Eigentum.
21. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen
Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn Sie von uns
schriftlich bestätigt werden. Das gilt auch für zugesicherte Eigenschaften des Vertragsgegenstandes. Von unseren
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns ganz oder teilweise nur
verbindlich, wenn dies ausdrücklich in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zugestanden ist. Die Ansprüche
aus dem Vertrag gegen uns dürfen nicht abgetreten werden.
22. Ergänzende Bestimmungen
Soweit unsere Lieferungs-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen keine Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
23. Anwendbares Recht
Es gilt ausnahmslos deutsches Recht.